Sie sind gesetzlich versichert?
Dann behandle ich Sie als zugelassene psychologische Psychotherapeutin.
Sie sind privat versichert oder möchten die Therapiekosten als Selbstzahler tragen?
Als approbierte psychologische Psychotherapeutin bin ich ebenfalls berechtigt, mit Privatversicherten und Beihilfeberechtigten abzurechnen. Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um zu erfahren, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Sie Anspruch auf Psychotherapie haben. Die Liquidation erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sie können selbstverständlich die Kosten für die Therapie als Selbstzahler tragen. In einem Erstgespräch können wir Ziele, Umfang und Kosten der Therapie klären.